LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00
Ein freigestellter Betriebsrat eines Unternehmens mit rund 500 Arbeitnehmern hatte anlässlich einer Interventionsfahrt zur Gebietskrankenkasse für einen Dienstnehmer seines Arbeitgebers einen durch leichte Fahrlässigkeit selbstverschuldeten Verkehrsunfall mit dem eigenen Pkw und dadurch einen Unfallschaden bzw. Reparaturkosten von ca. S 20.000,-. Der Unfall erfolgte an einem Arbeitstag während der Dienstzeit.