LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00
Der VwGH hat in seinem Erkenntnis VwGH 28. 4. 1999, 94/13/0097, ARD 5033/14/99, die Auffassung vertreten, dass bei alten Gebrauchtwagen mit einem gegenüber Neuwagen erheblich reduzierten Nutzen, insbesondere bezüglich Fahrsicherheit und Fahrkomfort, der Sachbezugswert nicht einfach pauschal auf Basis des Neupreises zu bemessen ist. Anlassfall war ein über 7 Jahre alter Pkw.