( § 12 Abs 3 und Abs 6 AlVG ) Handelt es sich bei einer Kapitalgesellschaft aufgrund ihrer Eigenschaft als juristische Person um ein eigenständiges Zuordnungssubjekt von Rechten und Pflichten, kann diese auch bei einer maßgeblichen Beteiligung der Ehefrau bzw. bei deren Geschäftsführerfunktion nicht als ein „Betrieb des Ehegatten“ iSd § 12 Abs 3 lit d AlVG angesehen werden. VwGH 31.05.2000, 96/08/0024. (Bescheid aufgehoben)