( § 175 Abs 2 Z 1 und Z 5 ASVG ) Unfälle am Weg zur Beschaffung eines Arbeitsgerätes stehen nur dann unter Unfallversicherungsschutz, wenn die nächstgelegene Besorgungsmöglichkeit (hier: Buchhandlung) in Anspruch genommen wird.
OGH 30.11.1999, 10 Ob S 175/99d