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§ 1 Abs 4 EinstV

SozialversicherungARD 5174/23/2000 Heft 5174 v. 5.12.2000

( § 1 Abs 4 EinstV ) Bei erheblicher Unterschreitung des betreffenden Mindestwertes nach § 1 Abs 4 EinStV kann z.B. für die tägliche Körperpflege die Anerkennung eines „pauschalierten“ Mindestbedarfs nicht in Betracht kommen; dies ist dann der Fall, wenn die einzelnen Verrichtungen lediglich einen Aufwand verursachen, der deutlich unter der Hälfte des normierten Mindestwertes liegt.

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