( § 1157 ABGB, DO.A ) Das Urteil ASG Wien 7. 3. 2000, 25 Cga 1044/93v, ARD 5161/4/2000, betreffend Nichtverletzung des Gleichheitssatzes wegen differierender Funktionszulagen von Abteilungsleitern der Landesstellen bzw. der Hauptstelle des Sozialversicherungsträgers, wurde bestätigt. OLG Wien 20.09.2000, 7 Ra 257/00s, Revision zulässig.
Anm.: Die Revision gegen das Urteil des OLG Wien wurde zurückgewiesen durch OGH 28. 3. 2001, 9 Ob A 2/01m , ARD 5236/49/2001.