LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00
Der Anspruch auf das Sterbequartal ergibt sich aus einer aufgrund von § 24 Abs 3 WTKG (Wirtschaftstreuhänder-Kammergesetz) erlassenen, von der Aufsichtsbehörde (BM f. wirtschaftl. Angelegenheiten) genehmigten Besoldungsordnung.