Änderung des B-VG und Erlassung eines Bundesgesetzes über den Umweltsenat (USG 2000). Der Umweltsenat ist zur Entscheidung über Berufungen in Angelegenheiten des 1. und 2. Abschnittes des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, BGBl 1993/697, berufen; er ist in diesen Angelegenheiten sachlich in Betracht kommende Oberbehörde und entscheidet über Anträge auf Wiederaufnahme. BGBl I 2000/114, ausgegeben am 24. 11. 2000.