Aufhebung des Bundesgesetzes, mit dem Maßnahmen zur Förderung der Maschinenstickerei im Lande Vorarlberg getroffen werden (Stickereiförderungsgesetz), BGBl 1956/222 idF BGBl 1985/187, ab 1. 1. 2001. Die vorhandenen, von den Gewerbetreibenden entrichteten Beiträge sind u.a. für die Gewährung fortlaufender, nicht rückzahlbarer Unterstützungen zu verwenden. BGBl I 2000/116, ausgegeben am 24. 11. 2000.