Änderung der Wiener Sperrzeitenverordnung 1998. Wie bereits für Weihnachten 1999 (siehe ARD 5083/1/99) entfällt auch für den 24. 12. 2000 § 3 Abs 1 Wr. SperrzeitenVO, wonach Gastronomiebetriebe, die keine Sondergenehmigung haben, am 24. Dezember um 20 Uhr schließen müssten. Es dürfen daher alle Wiener Gastronomiebetriebe am Weihnachtsabend auch nach 20 Uhr offen halten. Diese Regelung tritt jedoch mit Ablauf des 25. 12. 2000 wieder außer Kraft. Verordnung des Landeshauptmannes von Wien; LGBl f. Wien 2000/60, 60. Stück, ausgegeben am 23. 11. 2000.