( § 203 Wr. AbgO ) Die Einrichtung der Abgabenberufungskommission als nicht unabhängige Behörde mit Tribunalcharakter ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
VwGH 11.05.2000, 98/16/0163
Einrichtung von Kollegialbehörden
( § 203 Wr. AbgO ) Die Einrichtung der Abgabenberufungskommission als nicht unabhängige Behörde mit Tribunalcharakter ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
VwGH 11.05.2000, 98/16/0163
Einrichtung von Kollegialbehörden