( § 95 EStG ) Nach Pkt 4.5 der Kapitalertragsteuerrichtlinien (KESt-RL) ist bei Veräußerung eines Wertpapiers vor dem Ende der Laufzeit für den zeitanteiligen Kapitalertrag des Veräußerers im Zeitpunkt der Veräußerung Abzugspflicht gegeben. Die Berechnung dieser anteiligen Kapitalerträge bei Zero-Bonds hat grundsätzlich finanzmathematisch zu erfolgen; die KESt-RL erlauben allerdings auch eine (vereinfachte) Berechnung anhand der in Pkt 5.1 KESt-RL dargestellten Formel. BMF 23. 8. 2000.