( § 2 Abs 1, § 6 DHG, § 1298 ABGB ) Kann die Art des Fehlers eines Arbeitnehmers beim Einbau des Zahnriemens in ein Kfz nicht festgestellt werden, besteht kein Anhaltspunkt zur Annahme eines höheren Verschuldensgrades als leichte Fahrlässigkeit. ASG Wien 16.12. 1999, 19 Cga 86/98z, rk.