( § 4 Abs 2 DHG ) Im Falle einer freiwilligen Zahlung des Arbeitgebers ohne Einverständnis des Arbeitnehmers und ohne Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils, aus dem sich die Zahlungspflicht ergibt, besteht kein Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers nach § 4 Abs 2 DHG, so dass dieser den Bestand der Voraussetzungen zu behaupten und erforderlichenfalls unter Beweis zu stellen hat. OGH 20.09.2000, 9 Ob A 172/00k .