In den Lohntafeln a) und b) werden ab 1. 1. 2001 die kollektivvertraglichen Mindestlöhne in der Arbeitskategorie 1 um S 310,-, in allen anderen Arbeitskategorien um S 420,- erhöht. Die KV-Stundenlöhne von Wächtern werden um 2,9% erhöht. Die am 31. 12. 2000 bestehenden Überzahlungen werden in schillingmäßiger Höhe aufrechterhalten.
Spesenzuschüsse ab 1. 1. 2001: