( § 3 Abs 3 IESG, § 25 KO, § 26 Z 2 AngG ) Der Schadenersatzanspruch des im Konkurs wegen Vorenthaltens des Entgelts berechtigt austretenden Arbeitnehmers umfasst zwar auch den sich aufgrund vertraglich längerer Kündigungsfristen ergebenden Kündigungsentschädigungsanspruch, dieser Anspruch ist aber insofern nicht gesichert, als der Zeitraum der vertraglichen Kündigungsfrist die Kündigungsfrist der außerordentlichen Kündigungsmöglichkeit durch den Masseverwalter übersteigt.