( § 49 Abs 1 ASVG, KV f. Forstarbeiter in Privatforsten, KV f. gewerbliche Holzschlägerungsunternehmen ) Der kollektivvertragliche Mindestzeitlohn stellt in einem Akkordsystem die nicht unterschreitbare Mindestgrenze dar.
VwGH 20.09.2000, 97/08/0389
( § 49 Abs 1 ASVG, KV f. Forstarbeiter in Privatforsten, KV f. gewerbliche Holzschlägerungsunternehmen ) Der kollektivvertragliche Mindestzeitlohn stellt in einem Akkordsystem die nicht unterschreitbare Mindestgrenze dar.
VwGH 20.09.2000, 97/08/0389