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Kollektivvertraglicher Mindestzeitlohn als Untergrenze im Akkordsystem

SozialversicherungARD 5170/6/2000 Heft 5170 v. 21.11.2000

( § 49 Abs 1 ASVG, KV f. Forstarbeiter in Privatforsten, KV f. gewerbliche Holzschlägerungsunternehmen ) Der kollektivvertragliche Mindestzeitlohn stellt in einem Akkordsystem die nicht unterschreitbare Mindestgrenze dar.

VwGH 20.09.2000, 97/08/0389

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