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Informationspflicht des Unternehmens im Vorstadium der Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats

ArbeitsrechtARD 5170/2/2000 Heft 5170 v. 21.11.2000

( Art 11 Abs 2 RL 94/45/EG ) Die Verpflichtung gemäß Art 11 RL 94/45/EG , den Arbeitnehmervertretungen die für die Einleitung des Verfahrens zur Einsetzung des Europäischen Betriebsrats erforderlichen Informationen zu erteilen, trifft nicht nur die Unternehmen, deren beherrschende Stellung innerhalb einer gemeinschaftsweit operierenden Gruppe nach Art 2 Abs 1 Buchstabe b RL 94/45/EG festgestellt ist, sondern alle Unternehmen im Gemeinschaftsgebiet. Die Informationspflicht umfasst auch allgemeine Angaben über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Einstufung eines Unternehmens als herrschendes Unternehmen innerhalb einer Gruppe und die Herausgabe der für die Einleitung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen.

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