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Ersatz der Waisenrente durch schuldigen Unfalllenker

BetriebswichtigesARD 5169/25/2000 Heft 5169 v. 17.11.2000

( § 1327, § 1358 ABGB, § 50 RAO ) Verschuldet ein Lenker bei einem Unfall den Tod eines Rechtsanwaltes, hat er auch für den Ersatz der durch die Anwaltskasse auszuzahlenden Waisenpension aufzukommen.

OGH 13. 1.2000, 2 Ob 366/99h

Lohnfortzahlung als Drittschaden

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