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Doppelte Haushaltsführung bei Karenzurlaub der Ehefrau

Lohnsteuer und AbgabenARD 5169/17/2000 Heft 5169 v. 17.11.2000

LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00

Eine verheiratete berufstätige Steuerpflichtige, die infolge Geburt und Betreuung eines Kindes in der Zeit des Karenzurlaubs (§ 15 MSchG) keiner Beschäftigung nachgeht, beabsichtigt nach Ablauf der Karenzzeit ihre Erwerbstätigkeit wieder aufzunehmen.

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