( § 11, § 12 UStG ) Über teure und qualitativ hochwertige Produkte ausgewiesene Rechnungen vermitteln dem Rechnungsempfänger kein Recht auf Vorsteuerabzug, wenn die Gegenstände der tatsächlichen Lieferung wegen ihrer qualitativ vergleichsweise krassen Minderwertigkeit als andere als die verrechneten Waren zu qualifizieren gewesen wären (vgl. z.B. VwGH 23. 3. 1999, 99/14/0023, ARD 5074/23/99). VwGH 19.07.2000, 97/13/0011. (Beschwerde abgewiesen)