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Dienstgeberbeitragspflicht bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Lohnsteuer und AbgabenARD 5167/20/2000 Heft 5167 v. 10.11.2000

( § 22 Z 2 EStG, § 41 Abs 2 FLAG ) Für die Beurteilung der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers als Einkünfte iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 und der daran geknüpften Dienstgeberbeitragspflicht gemäß § 41 Abs 1 FLAG ist es ohne Bedeutung, ob ein arbeitsrechtliches Dienstverhältnis vorliegt.

VwGH 22.09.2000, 2000/15/0089

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