(KV-Handel) Für die Handelsangestellte n werden ab 1. 1. 2001 die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen in der Gehaltstafel a) Gehaltsgebiet A bis S 18.000,- um 3%, die KV-Gehälter zwischen S 18.001,- und S 20.499,- um 2,7% und die Gehälter über S 20.500,- um 2,4% erhöht. Die sich so ergebenden Schillingbeträge werden auf die anderen Gehaltsgebiete und -tafeln übertragen. Überzahlungen sind aufrecht zu erhalten.