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§ 1 Abs 1 Wr. GetrStV, Art 14 EWR-Abk, Art 95 EGV

Lohnsteuer und AbgabenARD 5166/24/2000 Heft 5166 v. 7.11.2000

( § 1 Abs 1 Wr. GetrStV, Art 14 EWR-Abk, Art 95 EGV ) Ausgehend davon, dass in Österreich selbst Wein in ausreichenden Mengen produziert wird, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Besteuerung des vom Händler gelieferten Weines gegenüber der Nichtbesteuerung des vom Produzenten gelieferten Weines (Ab-Hof-Verkauf) zu einer Diskriminierung ausländischer Weine bzw. zu einem Schutz der inländischen Weinproduktion im Allgemeinen führt. Die Steuer wird nicht auf „Waren anderer Vertragsparteien“, sondern auf inländische wie ausländische Waren erhoben, die mittels einer bestimmten Vertriebsform zum Verbraucher gelangen, so dass kein Verstoß gegen Art 14 EWR-Abkommen vorliegt. VwGH 25.11.1999, ... (Beschwerde abgewiesen)

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