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§ 37 Abs 4 Z 2 EStG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5166/16/2000 Heft 5166 v. 7.11.2000

( § 37 Abs 4 Z 2 EStG ) Das BMF bestätigt die auch in der Literatur vertretene Rechtsauffassung, dass § 37 Abs 4 Z 2 EStG auch dann Anwendung findet, wenn ein Mitunternehmeranteil veräußert wird und die Beteiligung iSd § 37 Abs 4 Z 2 EStG im Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft gehalten wird. BMF 25.09.2000.

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