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§ 214 ASVG

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5165/30/2000 Heft 5165 v. 31.10.2000

( § 214 ASVG ) Unter Bestattungskosten sind die notwendigen Kosten einer Bestattung zu verstehen, worunter der Bau eines Grabmales nicht zu rechnen ist. ASG Wien 01.09.1998, 3 Cgs 228/97, rk. (ZAS Jud. 1/2000)

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