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Kommunalsteuerpflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern

Lohnsteuer und AbgabenARD 5165/18/2000 Heft 5165 v. 31.10.2000

( § 2 KommStG, § 22 Z 2 EStG ) Die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers unterliegen der Kommunalsteuer, wenn - abgesehen von der aufgrund des gesellschaftsrechtlichen Verhältnisses fehlenden Weisungsgebundenheit - die Merkmale der Unselbständigkeit überwiegen und diesen kein Unternehmerwagnis trifft.

VwGH 03.08.2000, 2000/15/0097

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