( § 169 StGB ) Ein Geschäftsführer gibt durch Veranlassen einer Brandlegung an einem von der GmbH gekauften Objekt als Organ derselben keine den Tatbestand der Brandstiftung ausschließende Einwilligung, weil keine wirksame Vertretungshandlung vorliegt.
OGH 23.09.1999, 15 Os 75/99