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§ 4 Abs 4 EStG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5164/16/2000 Heft 5164 v. 24.10.2000

( § 4 Abs 4 EStG ) Zuwendungen von Betrieben, die als humanitäre Geste gegenüber ehemaligen Zwangsarbeitern an den Versöhnungsfonds geleistet werden, sind betrieblich veranlasst und daher als Betriebsausgaben anzusehen. BMF 08.08.2000.

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