Der Anpassungsfaktor, mit dem die leistungsbezogenen Werte (ausgenommen Ausgleichszulagen) in der Sozialversicherung verändert werden, soll voraussichtlich mit 1,008 festgesetzt werden. Dies würde eine Erhöhung der Pensionen und anderer Leistungen (mit Ausnahme der Ausgleichszulagen) ab 1. 1. 2001 um 0,8% bewirken. Ein Wertausgleich von Beziehern niedrigerer Pensionen in Form eines Sockelbetrages soll erfolgen. (WrZ v. 19. 10. 2000)