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§ 19 AngG, § 2 AVRAG

ArbeitsrechtARD 5163/11/2000 Heft 5163 v. 20.10.2000

( § 19 AngG, § 2 AVRAG ) Aus der bloßen Aushändigung eines Dienstzettels kann keine gültige Vereinbarung über die im Dienstzettel festgehaltene Probezeit als Teil des Inhaltes des Dienstvertrages abgeleitet werden. OLG Wien 26.04.2000, 8 Ra 101/00g, Revision unzulässig.

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