( § 19 AngG, § 2 AVRAG ) Aus der bloßen Aushändigung eines Dienstzettels kann keine gültige Vereinbarung über die im Dienstzettel festgehaltene Probezeit als Teil des Inhaltes des Dienstvertrages abgeleitet werden. OLG Wien 26.04.2000, 8 Ra 101/00g, Revision unzulässig.