( § 10 AlVG ) Der Tatbestand der Vereitelung wird verwirklicht, wenn ein Arbeitsloser beim Vorstellungsgespräch mitteilt, dass er nach wie vor ein Alkoholproblem hat.
VwGH 29.03.2000, 99/08/0159
vereitelndes Vorstellungsgespräch
( § 10 AlVG ) Der Tatbestand der Vereitelung wird verwirklicht, wenn ein Arbeitsloser beim Vorstellungsgespräch mitteilt, dass er nach wie vor ein Alkoholproblem hat.
VwGH 29.03.2000, 99/08/0159
vereitelndes Vorstellungsgespräch