( § 57 Abs 1 BewG ) Bietet ein Spirituosenerzeuger einem potenziellen Käufer eine Option zum Kauf von Markenrechten um einen von ihm selbst bestimmten Preis an, ergibt sich daraus kein Firmenwert, weil im Festsetzen eines Preises durch den potenziellen Verkäufer kein allgemein anerkanntes Verfahren zur Ermittlung eines Firmenwertes liegt.
VwGH 25.01.2000, 94/14/0038