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Gelegenheitsgesellschaft zur Führung eines Amtshaftungsprozesses und Umsatzsteuerpflicht

Lohnsteuer und AbgabenARD 5161/25/2000 Heft 5161 v. 13.10.2000

( § 1 Abs 1 Z 1, § 3 Abs 9 UStG 1972 ) Tritt eine GesBR (hier: zur Führung eines Amtshaftungsprozesses) nach außen hin nicht in Erscheinung, kommt ihr jedenfalls keine Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG zu. Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen der einzelnen Gesellschafter untereinander (hier: insbesondere die Übernahme des Prozessrisikos gegen Erhalt eines Teiles der Entschädigungszahlung bei positivem Verfahrensausgang) unterliegen in einem solchen Fall der Umsatzsteuerpflicht.

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