( § 4a Abs 1 BPGG ) Auch wenn es sich bei der Aufzählung der Diagnosen in § 4a Abs 1 BPGG um eine taxative Aufzählung handelt, schließt dies das Vorliegen einer teleologischen oder unechten Lücke, bei der der Normzweck in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz die Erstreckung der Rechtsfolgenanordnung einer gesetzlichen Norm auf den gesetzlich nicht unmittelbar geregelten Fall fordert, nicht unter allen Umständen aus. Analogie ist vielmehr bei einer taxativen Aufzählung möglich und geboten, wenn der nicht besonders angeführte Fall alle motivierenden Merkmale der geregelten Fälle enthält und das Prinzip der Norm auch in einem ihrem Tatbestand ähnlichen Fall Beachtung fordert. Bei einem Pflegebedürftigen, der auf den aktiven Gebrauch eines Rollstuhls aufgrund eines Zustandes nach Poliomyelitis (epidemische spinale Kinderlähmung) in den ersten Lebensmonaten und einer schlaffen Plegie der rechten unteren Extremität mit einem praktischen Funktionsausfall angewiesen ist, sind diese Voraussetzungen zwar nicht nach dem Wortlaut des Gesetzes, wohl aber nach der ihm zugrunde liegenden Wertung bzw. Zwecksetzung erfüllt, so dass die in § 4a Abs 1 BPGG normierte Mindesteinstufung (Pflegegeldstufe 3) anzunehmen ist. OGH 23.05.2000, 10 Ob S 110/00z .