( § 25 Abs 4 BPGG ) Eine weniger als einen Monat andauernde, vorübergehende Änderung des Gesundheitszustandes eines Pflegebedürftigen ist nicht als wesentlich zu beurteilen, auch wenn während dieser Zeit eine höhere Pflegegeldeinstufung gegeben wäre. Ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der letzten Festsetzung ist zurückzuweisen.
OGH 14.09.1999, 10 Ob S 181/99m