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§ 4 Abs 4 OÖ KanalGebO

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5159/39/2000 Heft 5159 v. 6.10.2000

( § 4 Abs 4 OÖ KanalGebO ) Als Bemessungsgrundlage für den Zuschlag von 250% zur Kanalbenützungsgebühr für Gewerbebetriebe dürfen nur jene Flächen herangezogen werden, die einem Gewerbebetrieb mit Fremdenbeherbergung dienen. VwGH 22.11.1999, 94/17/0181. (Bescheid aufgehoben)

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