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§ 275 BAO

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5156/23/2000 Heft 5156 v. 26.9.2000

( § 275 BAO ) Erfolgt innerhalb der nach § 275 BAO gesetzten Frist keine Behebung des einer Berufung anhaftenden Mangels, gilt diese Berufung als zurückgenommen. VwGH 30.09.1999, 99/15/0103. (Beschwerde abgewiesen)

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