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Maßgebende Beitragsgrundlage in Leistungssachen

SozialversicherungARD 5156/9/2000 Heft 5156 v. 26.9.2000

( § 23 BSVG, § 238, § 354, § 355 ASVG ) Maßgebende Beitragsgrundlage für die Höhe einer Versicherungsleistung ist nicht die allfällig fehlerhaft herangezogene Beitragsgrundlage, auf deren Basis Beiträge geleistet wurden, sondern die dem Gesetz entsprechende Beitragsgrundlage.

VwGH 31.05.2000, 94/08/0059

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