Abkommen zwischen Österreich und dem Internationalen Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD) über den Amtssitz des ICMPD samt Annex. Dieses Abkommen enthält u.a. nicht nur Vorschriften über die Rechtspersönlichkeit des Zentrums und die Befreiung von Steuern, Zöllen und SV-Beiträgen, sondern auch betreffend bevorzugten Zugang zum Arbeitsmarkt für Ehepartner der Angestellten des ICMPD und deren Kinder bis zu einem Alter von 21 Jahren, sofern sie mit dem Ziel der Familienzusammenführung nach Österreich kamen und mit dem Angestellten des ICMPD einen gemeinsamen Haushalt bilden. BGBl III 2000/145, ausgegeben am 5. 9. 2000.