( §23, § 25 AlVG, § 99, § 273 ASVG ) Ausbezahltes Arbeitslosengeld, das mit dem Hinweis auf eine bevorstehende Klagsführung wegen Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension beantragt wurde, kann nicht nachträglich bei Erfolg dieser Klage wegen Meldepflichtverletzung hinsichtlich der tatsächlichen Klagsführung rückgefordert werden.
VwGH 29.03.2000, 97/08/0419