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Offenlegung von Gehaltsdaten durch Betriebsrat

ArbeitsrechtARD 5154/3/2000 Heft 5154 v. 19.9.2000

( § 115 Abs 4, § 122 Abs 1 Z 4 ArbVG ) Ein Betriebsratsmitglied kann wegen Offenlegung von Gehaltsdaten von Arbeitnehmern gegenüber anderen Mitarbeitern wegen Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht entlassen werden.

ASG Wien 12.05.2000, 30 Cga 21/00b, Berufung erhoben

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