( § 97 Abs 1 Z 4, § 109 ArbVG ) Werden in einem Sozialplan im Fall des Auflösens von Dienstverhältnissen wegen Umstrukturierungsmaßnahmen Arbeitnehmeransprüche normiert, können im zeitlichen Geltungsbereich dieses Sozialplans bei Kündigungen eines Arbeitnehmers aus anderen Gründen diese Ansprüche auch entfallen.
OGH 14.06.2000, 9 Ob A 149/00b