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Insolvenz-Ausfallgeld für längerfristig geduldete Lohnrückstände

ArbeitsrechtARD 5153/11/2000 Heft 5153 v. 15.9.2000

( § 1 Abs 3, § 3a IESG ) Bei einem atypischen, einem Fremdvergleich nicht standhaltenden Dienstverhältnis, kann Insolvenz-Ausfallgeld auch nicht für den Zeitraum beansprucht werden, in dem ein „normaler“ Arbeitnehmer noch nicht wegen eines Lohnrückstandes ausgetreten wäre.

OGH 08.06.2000, 8 Ob S 153/00h

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