( § 34 Abs 7 und Abs 8 EStG ) Wurde dem Kind eines Abgabepflichtigen die Berufsausbildung im Ausland durch Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung in Österreich aufgezwungen, können die Berufsausbildungskosten eine außergewöhnliche Belastung des Abgabepflichtigen darstellen.
VwGH 19.07.2000, 99/13/0255, 99/13/0256