( § 5 Abs 4 FLAG, § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG ) Der ständige Aufenthalt eines während des Schuljahres im Ausland lebenden Kindes wird durch das Verbringen der Schulferien in Österreich nicht unterbrochen. Damit besteht auch für diese in Österreich verbrachten Zeiträume weder Anspruch auf Familienbeihilfe noch auf Kinderabsetzbeträge.
VwGH 20.06.2000, 98/15/0016