( § 9 Abs 5 BAG ) Ein Lehrling der infolge vereinbarter Aussprengelung auswärts ein Berufsschulinternat besucht, hat keinen Anspruch auf die Fahrtkosten zwischen Lehrbetrieb und Internat.
ASG Wien 03.05.2000, 30 Cga 23/00x, rk.
( § 9 Abs 5 BAG ) Ein Lehrling der infolge vereinbarter Aussprengelung auswärts ein Berufsschulinternat besucht, hat keinen Anspruch auf die Fahrtkosten zwischen Lehrbetrieb und Internat.
ASG Wien 03.05.2000, 30 Cga 23/00x, rk.