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Die steuerlichen Maßnahmen zum Budget 2001/2002 im Detail

Betriebswichtige GesetzeARD 5151/1/2000 Heft 5151 v. 8.9.2000

Presseaussendung des BMF

1. Absetzbeträge

Die Einkommensteuer bemisst sich nach dem Einkommensteuertarif. Von der sich daraus ergebenden Steuer werden Absetzbeträge abgezogen (§ 33 EStG). Es gibt u.a. den allgemeinen Absetzbetrag von S 12.200,- (§ 33 Abs 3 EStG), den Arbeitnehmerabsetzbetrag von S 1.500 (§ 33 Abs 5 Z 2 EStG) und den Pensionistenabsetzbetrag von S 5.500,- (§ 33 Abs 5 Z 3 EStG). Der allgemeine Absetzbetrag nimmt schon derzeit mit steigendem Einkommen ab (wird "verschliffen"). Der Arbeitnehmerabsetzbetrag und der Pensionistenabsetzbetrag werden derzeit nicht verschliffen, sondern stehen unabhängig vom Einkommen immer in vollem Ausmaß zu.

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