Änderung der Ktn. Landesabgabenordnung 1991 betreffend Ausschluss der Rückzahlung entrichteter Abgaben, soweit sie von einem anderen als dem Abgabepflichtigen wirtschaftlich getragen worden sind (§ 188a Ktn. LAbgO). Gesetz; LGBl f. Kärnten 2000/54, 31. Stück, ausgegeben am 24. 8. 2000.