( § 255 Abs 1 ASVG ) Ein Facharbeiter, der über alle Kenntnisse und Fähigkeiten im erlernten oder angelernten Beruf verfügt, muss sich einer Nachschulung zum Erwerb von Spezialkenntnissen in diesem Beruf unterziehen, wenn er diesen nur mehr in einer spezialisierten Form ausüben kann, insbesondere wenn die Zusatzausbildung in Form einer innerbetrieblichen Einschulung nur 4 Monate dauern würde. Sollte er allerdings die vorausgesetzten Kenntnisse im angelernten und überwiegend ausgeübten Beruf gar nicht besitzen, könnte er schon deshalb keinen Berufsschutz beanspruchen. OGH 30.11.1999, 10 Ob S 306/99v .